Psychiatrische Gutachten

Einen fähigen Gutachter für ein psychiatrisches Gutachten zu finden, ist keine einfache Aufgabe. Dabei verhält es sich ähnlich wie bei der Suche nach einem guten Arzt. Bei letzterem geht es um die Gesunderhaltung oder Heilung, vom Gutachter hingegen hängt gegebenenfalls das finanzielle Auskommen ab.
In beiden Fällen braucht man Menschen, denen man absolut vertrauen kann.

Zur Person Dr. med. Maximilian Krinninger

Ich könnte Ihnen jetzt sagen, dass Sie bei mir in den besten Händen sind. Das würde Ihnen vermutlich nicht reichen. Deshalb gebe ich Ihnen ein paar Fakten zu meiner Tätigkeit:
Ich bin Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Als medizinischer Sachverständiger (cpu*) habe ich seit 2013 tausende von Begutachtungen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten durchgeführt:

  • Erwerbsunfähigkeit
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • Grad der Behinderung
  • Berufsunfähigkeit im Bezug auf private Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Arbeitsunfähigkeit im Bezug auf private Krankenversicherung
  • Notwendigkeit der vollstationären Krankenhausbehandlung
  • gesetzliche Betreuung, inkl. der Frage der Notwendigkeit eines Einwilligungsvorbehaltes
  • Notwendigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringung

Langezeit war ich in der Fachklinik Allgäu Chefarzt der psychosomatischen Abteilung.

Aufgrund der hohen Nachfrage habe ich die unabhängige Gesellschaft für Medizinkompetenz „Der Gutachter.“ gegründet. Unser Team steht für hohe Qualität, die uns immer wieder bestätigt wird. Da uns bewusst ist, dass lange Wartezeiten auf ein Gutachten problematisch sind, bearbeiten wir die Aufträge sehr rasch.
Mein Team und ich orientieren uns dabei an der SK-2-Leitlinie zur Begutachtung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen (AWF-Register-Nummer 051/029)

Neutralität und Objektivität – Leitlinien

Ein wichtiger Teil meiner Tätigkeit als Gutachter ist es, zum Rechtsfrieden zwischen den Parteien beizutragen. Neben meiner Erfahrung und meinem Wissen sind Vertrauen, Objektivität und Neutralität die wichtigsten Grundpfeiler meiner Arbeit.

Zertifizierung cpu – was bedeutet das?

Wie eingangs erwähnt, ist es schwierig, professionelle medizinische Sachverständige des Vertrauens zu finden. Der Bereich der Gutachtertätigkeit und die damit verbundenen Kenntnisse der Rechtsgebiete wird innerhalb des Medizinstudiums und der Facharztweiterbildung nur am Rande behandelt. Eine Zusatzqualifikation ist für einen guten medizinischen Sachverständigen daher unabdingbar. Die Dresdner International University bietet mit ihrem Fortbildungsprogramm die Qualifizierung zum medizinischen Sachverständigen (cpu*) an. Voraussetzung ist der Abschluss eines Hochschulstudiums der Humanmedizin mit der Approbation als Arzt, sowie eine abgeschlossene Facharztweiterbildung und das regelmäßige Erstellen von Gutachten, die innerhalb der Fortbildung beurteilt und besprochen werden. Mit dieser Zertifizierung bieten wir Ihnen zusätzlich zu unserer Erfahrung ein Stück mehr an Sicherheit und Verantwortung in der Beurteilung Ihres Falls. Dass die erstellten Gutachten auf höchstem Niveau sind, wird von der Dresden International University regelmäßig im Rahmen einer sogenannten Rezertifizierung geprüft. Zuletzt wurde ich 2021 rezertifiziert.

Apparative Untersuchungen und Laboranalysen

Für ein medizinisches Gutachten, ebenso wie für psychiatrische Gutachten ist eine klare, objektive und neutrale Darstellung des Sachverhalts unabdingbar. Daher ziehen wir falls notwendig eine apparative Untersuchung sowie entsprechende Laboranalysen zu Rate.

Welche Arten von psychiatrischen Gutachten gibt es?

  • Gerichtliche Gutachten
    Viele Begutachtungen werden von Gerichten benötigt. D.h. das Gericht beauftragt medizinische Sachverständige beispielsweise für Gutachten zur Frage der Erwerbsunfähigkeit oder der Berufsunfähigkeit. Auch in betreuungsrechtlichen Fragen werden beispielsweise psychiatrische Gutachten zu Rate gezogen.
  • Gutachten für Versicherungsgesellschaften
    Geht es um die Fähigkeit seinen Beruf beispielsweise trotz einer Depression weiterhin, wenn auch nur teilweise auszuüben, werden von privaten Versicherungen öfter Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob die Versicherten Anspruch auf eine Leistung haben. Geht der Fall vor Gericht, beauftragt dieses häufig selbst einen Sachverständigen.
  • Private Begutachtungen
    Ein privates medizinisches Gutachten dient der Feststellung des Gesundheitszustandes aufgrund eines bestimmten Sachverhaltes, um beispielsweise von einer Versicherung bestimmte Leistungen zugesprochen zu bekommen. Meist ist es hauptsächlich die Basis für den vertretenden Anwalt, da er einen fundierten Überblick zu Befunden, Unterlagen, Gedächtnisprotokoll des Leistungsnehmers etc. benötigt, um sich ein umfassendes Bild zu machen.

Wozu dient ein psychiatrisches Gutachten genau?
Was wird untersucht oder festgestellt.

Ein psychiatrisches Gutachten muss den Menschen immer ganzheitlich in Betracht ziehen. Daher muss der medizinische Sachverständige sowohl in seinem Fachgebiet versiert sein, als auch in allen anderen medizinischen Fachgebieten Kenntnisse mitbringen. Hier kommt dem Facharzt für psychosomatische Medizin, wie der Name schon sagt, eine Sonderrolle zu. Dieser ist besonders dafür geeignet, das Zusammenspiel verschiedener Krankheiten aus verschiedenen Fachbereichen zu beurteilen.

Ein psychiatrisches Gutachten basiert auf der gründlichen Anamnese, der Darstellung des Patienten, der chronologisch aufgeführten Befunde, wie Röntgenaufnahmen, MRT oder CT und sonstiger den Fall betreffender Unterlagen. Die Aufgabe des medizinischen Sachverständigen ist es, sich als neutrale Instanz mit allen Angaben der Versicherten, den Untersuchungsbefunden und Akteninhalten auseinanderzusetzen, um herauszufinden, ob es objektiv möglich ist, hieraus ein Krankheitsgeschehen zu rekonstruieren, das als Beleg für eine nachweisbare Leistungseinschränkung im Sinne der jeweiligen Versicherungsbedingungen geeignet ist. Hierbei müssen sämtliche Angaben kritisch hinterfragt und auf Plausibilität geprüft werden. Wenn dabei Widersprüchlichkeiten auffallen, ist es die Aufgabe des Gutachters, diese zu thematisieren und zu interpretieren. Andernfalls ist das Gutachten sowohl für den Auftraggeber als auch für die Versicherten von geringem Wert.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Gutachter von den Auftraggebern für diese Leistung bezahlt werden, dass hier allerdings keine finanzielle oder sonstige Abhängigkeit besteht, die eine Voreingenommenheit zugunsten des Auftraggebers bedeuten würde, da wir stets darauf achten, für viele verschiedene Auftraggeber tätig zu sein und die Mehrzahl der Aufträge nicht aus der privaten Versicherungswirtschaft, sondern von Gerichten beziehen.

Entscheidend ist am Ende eine wertfreie und objektive Diagnose, die sich an wissenschaftlichen Maßstäben orientiert. Natürlich hat ein psychiatrischer Sachverständiger bei der Darstellung oft drastischer Probleme auch Mitgefühl. Eventuelle Sympathien oder Aversionen mit Auftraggebern oder Versicherten dürfen bei der Beurteilung des Falles aber keine Rolle spielen. Um dies auszuschließen, reflektiere ich in jedem einzelnen Fall gezielt, ob eine Befangenheit vorliegen könnte und diskutiere diese Möglichkeit in anonymisierter Form unter Wahrung der Schweigepflicht ggf. auch im Kollegenkreis der Gesellschaft für Medizinkompetenz und darüber hinaus. Sollte sich zeigen, dass der Unterzeichner eine Befangenheit nicht ausschließen kann, wird der Auftrag an einen anderen Kollegen abgegeben. Regelmäßig wird auch Feedback von externen Supervisoren eingeholt, zum Beispiel im Rahmen der cpu* Rezertifizierung der Dresden International University.

Unser Grundsatz ist es, herauszuarbeiten, was der Patient noch zu leisten in der Lage ist und welche Fähigkeiten beispielsweise noch zur Verfügung stehen, damit er gegebenenfalls wenigstens teilweise erwerbsfähig bleiben kann. Mit der richtigen Unterstützung können auch Menschen, deren Lage aussichtslos erscheint, durchaus noch etwas leisten und hätten so mehr Lebensqualität und ein besseres Selbstwertgefühl. Hier gilt es oft einen Teufelskreis zu durchbrechen.

Aber nicht die Diagnose alleine ist die Basis, auf der über die weiteren existenziellen Fragen entschieden wird. Wichtiger ist die Frage, wie sich die festgestellten Krankheiten auf die Leistungsfähigkeit auswirken. Eine verantwortungsvolle Aufgabe, der wir uns bei Der Gutachter. immer wieder mit höchster Akribie stellen, um das Bestmögliche für alle Parteien zu erreichen. Dieses Versprechen können wir Ihnen geben.

Gerne können Sie per E-Mail info@der-gutachter-med.de oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen.

F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode

Wie kennzeichnet sich eine rezidivierende depressive Störung, mit einer gegenwärtig mittelgradigen Episode?

Eine rezidivierende depressive Störung kennzeichnet sich durch wiederkehrende depressive Phasen im Leben. Die betroffenen Personen haben in einer solchen depressiven Phase meist große Schwierigkeiten alltägliche Aktivitäten zu bewältigen und leiden oft unter Konzentrations-, Gedächtnis- und Schlafstörungen. Selbstwert und Selbstvertrauen sind häufig beeinträchtigt. Die Stimmung ist meist gedrückt, der Antrieb und Appetit vermindert. Oft treten eine gesteigerte Müdigkeit und eine allgemeine körperliche Abgeschlagenheit auf. Und auch körperliche Beschwerden wie funktionelle Störungen von Herz, Kreislauf, Atmung, Magen und Darm oder aber auch Muskelverspannungen und diffuse Nervenschmerzen können auftreten. Je schwerer eine depressive Phase ausgeprägt ist, desto mehr Beschwerden treten bei den Betroffenen auf. Der Beginn einer solchen rezidivierenden depressiven Störung mit einer gegenwärtig mittelgradigen Episode kann akut oder schleichend sein. Die Dauer der depressiven Phase kann dabei von einigen Wochen bis hin zu vielen Monaten reichen und auch in ihrer Schwere variieren.
Mit einer solchen Diagnose sind Sie aber keinesfalls alleine. 2,8 Prozent der Bevölkerung über 18 Jahren waren im Jahr 2012 von einer mittelgradigen depressiven Episode (F32.1) oder einer rezidivierenden depressiven Störung mit einer mittelgradigen Episode (F33.1) betroffen. Das entspricht einer Anzahl von circa 1,9 Millionen Menschen über 18 Jahren.

Wie wird eine rezidivierende depressive Störung mit einer gegenwärtig mittelgradigen Episode (F33.1) festgestellt?

Zum Ausschluss einer organischen Ursache wird in der Regel zunächst eine Differenzialdiagnostik durchgeführt. Für eine rezidivierende depressiven Störung mit einer gegenwärtig mittelgradigen Episode nach dem Klassifikationssystem ICD-10 sind folgende diagnostische Kriterien maßgeblich: Es müssen mindestens zwei der Hauptsymptome (depressive Stimmung, Interessenverlust oder eine Verminderung des Antriebs) über mindestens zwei Wochen anhalten und zusätzlich dazu drei bis vier Zusatzsymptome aufgewiesen werden. Außerdem gab es in der Vorgeschichte wenigstens eine weitere depressive Episode. Die Diagnosestellung einer solchen depressiven Störung erfolgt in der Regel mittels verschiedener Fragebögen und Testverfahren.

Wie entsteht eine rezidivierende depressive Störung mit einer gegenwärtig mittelgradigen Episode (F33.1)?

Die Entstehung einer rezidivierenden depressiven Störung mit einer mittelgradigen Episode (F33.1) lässt sich auf ein Wirkungsgefüge zwischen biologischen (z.B. genetische Veranlagung), psychischen (z.B. kognitive Defizite) und sozialen (z.B. Arbeitsplatzkonflikte, Stress) Faktoren zurückführen. Bei der Entstehung einer rezidivierenden depressiven Störung mit einer mittelgradigen Episode (F33.1) wirken also immer mehrere Faktoren zusammen.

Gibt es Risikofaktoren für das Auftreten einer solchen depressiven Störung?

Bestimmte Faktoren können das Risiko des Auftretens einer depressiven Störung erhöhen. Hierzu zählen vor allem biologische Faktoren (depressive Erkrankungen in der Familiengeschichte, körperliche Risikofaktoren, z.B. chronische Erkrankungen, oder hormonelle Umstellungen), andere psychische Störungen, psychosoziale Risikofaktoren (Traumata, soziale Isolation, aktuell belastende Lebensereignisse oder chronischer Stress) sowie Lebensstilfaktoren (Ernährung, Rauchen, Bewegungsmangel). Vor allem letzteren kann mit einer Umstellung der Lebensgewohnheiten entgegengewirkt werden. So wurde beispielsweise herausgefunden, dass bereits ein bis zwei Stunden leichte körperliche Bewegung pro Woche das Risiko an einer depressiven Störung zu erkranken erheblich verringern. Für das Wiederauftreten einer depressiven Erkrankung spielen zudem die Anzahl vorangegangener depressiver Phasen, deren Dauer, die Länge des Zeitraums zwischen vorangegangen depressiven Phasen sowie die Schwere der Symptomatik und das Alter bei Beginn der Symptomatik eine Rolle.
Das Risiko eine depressive Erkrankung zu entwickeln, kann aber auch durch sogenannte Schutzfaktoren reduziert werden. Hierzu zählen personale Schutzfaktoren (Persönlichkeitsmerkmale, Bewältigungsstrategien und körperliche Schutzfaktoren, z.B. ein gutes Immunsystem und körperliche Gesundheit), soziokulturelle Schutzfaktoren und soziale Schutzfaktoren (soziale Unterstützung, z.B. Partnerschaft, Sozialbeziehungen am Arbeitsplatz, Netz sozialer Bindungen im privaten Bereich).

Was kann ich bei einer rezidivierenden depressiven Störung mit einer gegenwärtig mittelgradigen Episode (F33.1) tun?

Versuchen Sie weiterhin Aktivitäten nachzugehen, die Ihnen früher Freude bereitet haben und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrer Familie und Ihren Freunden. Halten Sie so gut wie möglich regelmäßige Ess- und Schlafgewohnheiten ein und bewegen Sie sich regelmäßig, auch wenn es nur ein kurzer Spaziergang ist. Vermeiden oder Reduzieren Sie zudem den Konsum von Alkohol und konsumieren Sie keine illegalen Drogen, da diese die depressive Störung verschlimmern können. Teilen Sie sich jemandem, dem Sie vertrauen, über Ihre aktuelle Situation mit und wenden Sie sich an eine medizinische Fachkraft.
Als Angehörige beziehungsweise Angehöriger können Sie betroffenen Personen hierbei Ihre Unterstützung anbieten. Informieren Sie sich vorab, das kann Ihnen helfen manche Verhaltensweisen der Betroffenen besser zu verstehen. Seien Sie möglichst geduldig und verständnisvoll mit den Betroffenen und achten Sie auch auf Ihre eigene psychische Gesundheit und darauf sich nicht selbst mit der Situation zu überfordern.

Wohin kann ich mich konkret wenden?

Falls Sie oder eine Person in Ihrem Umkreis unter einer solchen Erkrankung leiden, können Sie sich an folgende Anlaufstellen wenden:

  • Hausärzte
  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Nervenheilkunde
  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Weitere Leistungserbringer für psychosoziale Therapien, wie z.B. Ergotherapeuten
  • Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik bzw. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Psychologen
  • Psychologische Psychotherapeuten

Falls Sie oder eine Person in Ihrem Umfeld unter Gedanken leiden, sich das Leben zu nehmen, steht Ihnen rund um die Uhr eine anonyme, kostenlose Telefonseelsorge unter 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222 zur Verfügung.

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es und was erwartet mich dabei?

Behandlungsmöglichkeiten stellen sowohl eine medikamentöse Therapie als auch eine Psychotherapie und nichtmedikamentöse somatische Therapieverfahren dar. Oftmals wird auf eine Kombination der genannten Therapieverfahren zurückgegriffen. Allgemeine Behandlungsziele sind dabei immer die Symptomminderung bis hin zu einem vollständigen Rückgang der Symptome, die Wiederherstellung der beruflichen und psychosozialen Leistungsfähigkeit und Teilhabe, das Wiedererreichen des seelischen Gleichgewichts sowie die Verringerung der Rückfallwahrscheinlichkeit. Die Behandlung lässt sich dabei in die drei Phasen, Akuttherapie, Erhaltungstherapie und Langzeitprophylaxe, untergliedern. Zu Beginn einer Behandlung erfolgt zunächst eine Aufklärung und Information der Patientin bzw. des Patienten, sowie eine gemeinsame Entscheidungsfindung des Therapeuten und Patienten über den Behandlungsplan sowie die Therapieziele, angepasst an die individuellen Bedürfnisse der Patientin bzw. des Patienten.

Medikamentöse Therapie

Wird sich für eine medikamentöse Therapie entschieden, so erfolgt die Auswahl des Medikaments, des sogenannten Antidepressivums, immer unter dem Aspekt der bestmöglichen Verträglichkeit. Auch mögliche Nebenwirkungen sowie gegebenenfalls vorangegangene Erfahrungen mit einer früheren Antidepressiva-Therapie werden in die Entscheidungsfindung miteinbezogen. Begonnen wird zunächst mit einer niedrigen Dosierung, welche dann, je nach Ansprechen auf die Behandlung, unter ärztlicher Begleitung gesteigert werden kann. Nach Nachlassen der Symptome sollte das Antidepressivum noch mindestens 6 weitere Monate eingenommen werden. Patienten mit zwei bis drei oder mehr vergangenen depressiven Phasen wird empfohlen das Antidepressivum mindestens zwei Jahre lang einzunehmen. Das Absetzten des Medikaments sollte jedenfalls in Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt erfolgen. Ein abruptes Aufhören der Einnahme des Antidepressivums kann zum Wiederauftreten der depressiven Symptome führen.

Psychotherapie

Entscheiden Sie sich für eine Psychotherapie, so gibt es verschiedene Verfahren, zwischen denen Sie wählen können und die Sie über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen können. Zu diesen Verfahren zählen Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und systemische Therapie. Diese Verfahren unterscheiden sich in ihren Ansätzen, ihrer Dauer und ihrer Methodik, zielen aber alle auf eine Verbesserung der Beschwerden ab.
In der Verhaltenstherapie wird davon ausgegangen, dass psychische Beschwerden die Folge bewusster und unbewusster Lernprozesse sind. Das Augenmerk liegt daher auf Bedingungen der Vergangenheit und der aktuellen Lebenssituation, die zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Beschwerden beigetragen haben und weiter wirksam sind. Die Patienten werden im Hinblick darauf in der Therapie angeleitet, ihr Handeln, Fühlen und Denken aktiv zu verändern. Dabei werden sie zudem unterstützt ihre bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herauszuarbeiten und für den Veränderungsprozess nutzbar zu machen. Die analytische Psychotherapie nimmt an, dass psychische Beschwerden durch eine konflikthafte unbewusste Verarbeitung von früheren oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. Das Erkennen und Bewusstmachen verdrängter Gefühle, Erinnerungen und Beziehungsmustern sowie das Verstehen und Verändern von Fühlen und Handeln spielt dabei eine zentrale Rolle. In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie werden die krankheitsbedingten Beschwerden als Folge aktueller Beziehungskonflikte oder als Folge nicht bewältigter Beziehungserfahrungen und Beziehungskonflikten aus früheren Lebensphasen angesehen. Das Ziel der Therapie ist hierbei, die zugrundeliegenden (unbewussten) Motive und Beziehungskonflikte der Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. In der systemischen Therapie werden psychische Störungen unter besonderer Berücksichtigung von Beziehungen verstanden. Der Fokus liegt auf der Sicht auf Belastendes, auf der Nutzung eigener Kompetenzen und auf den Fähigkeiten der Betroffenen und denen des Umfelds. Es wird darauf abgezielt Beschwerden fördernde Verhaltensweisen, Interaktionsmuster und Bewertungen umzuwandeln und neue, gesundheitsfördernde Lösungsansätze zu entwickeln.
Eine grundlegende Voraussetzung stellt bei allen Verfahren die Therapiemotivation der Patientin bzw. des Patienten sowie die Bereitschaft sich der Therapeutin bzw. dem Therapeuten gegenüber zu öffnen dar. Die behandelnde Therapeutin bzw. der behandelnde Therapeut unterliegen dabei der Schweigepflicht. Eine psychotherapeutische Behandlung kann dabei im Einzel- oder Gruppensetting, ambulant oder stationär durchgeführt werden.

Mehr Informationen über die Inhalte und Abläufe einer Psychotherapie sowie Anlaufstellen können Sie unter folgendem Link finden: https://www.wege-zur-psychotherapie.org/

Nichtmedikamentöse somatische Therapieverfahren

Unterstützend zu den Therapiemöglichkeiten medikamentöse Therapie und Psychotherapie, stellen auch nichtmedikamentöse somatische Therapieverfahren eine Option dar. Hierzu zählen beispielsweise körper- und bewegungsorientierte Verfahren (Ergotherapie, Physiotherapie, Entspannungstechniken) und künstlerische Therapien (Kunst-, Musik-, Tanz-, Theatertherapie). Ob und welche nichtmedikamentösen somatischen Therapieverfahren für Sie in Frage kommen, können Sie gemeinsam mit Ihrer behandelnden Ärztin bzw. behandelndem Arzt oder mit Ihrer Psychotherapeutin bzw. Ihrem Psychotherapeuten besprechen.