Dr. med. Krinninger und Dr. med. Zahnen haben über Jahre hinweg in der Position als Oberarzt und Oberärztin sowie Chefarzt und Chefärztin fundierte klinische Erfahrung erworben.

Wir haben in über 10.000 Gutachten und sozialmedizinischen Einschätzungen beachtliche Expertise aufgebaut. Diese Erfahrung und dieses Wissen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Frau Schuh und ihr Team gewährleisten eine optimale Kommunikation mit unseren Auftraggebern und organisieren bundesweit den reibungslosen Ablauf unserer Begutachtungen.

Wir sind in erster Linie tätig für deutsche Gerichte, aber auch für Ämter, Versicherungen, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Wir bilden uns laufend fort und bieten einen hohen Qualitätsstandard. In der Regel vergehen von der Beauftragung bis zur Fertigstellung unserer Gutachten 3-4 Monate.

Aktuell erstellen wir ausschließlich psychiatrische Gutachten – falls erforderlich mit umfangreichen neuropsychologischen Zusatzgutachten. In nächster Zukunft ist eine Erweiterung unseres Ärzteteams geplant und wir wollen bald auch interdisziplinäre Begutachtungen anbieten.

Dr. med. Krinninger und Dr. med. Zahnen haben über Jahre hinweg in der Position als Oberarzt und Oberärztin sowie Chefarzt und Chefärztin fundierte klinische Erfahrung erworben.

Wir haben in über 10.000 Gutachten und sozialmedizinischen Einschätzungen beachtliche Expertise aufgebaut. Diese Erfahrung und dieses Wissen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Frau Schuh und ihr Team gewährleisten eine optimale Kommunikation mit unseren Auftraggebern und organisieren bundesweit den reibungslosen Ablauf unserer Begutachtungen.

Wir sind in erster Linie tätig für deutsche Gerichte, aber auch für Ämter, Versicherungen, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Wir bilden uns laufend fort und bieten einen hohen Qualitätsstandard. In der Regel vergehen von der Beauftragung bis zur Fertigstellung unserer Gutachten 3-4 Monate.

Aktuell erstellen wir ausschließlich psychiatrische Gutachten – falls erforderlich mit umfangreichen neuropsychologischen Zusatzgutachten. In nächster Zukunft ist eine Erweiterung unseres Ärzteteams geplant und wir wollen bald auch interdisziplinäre Begutachtungen anbieten.

Dr. med. Krinninger und Dr. med. Zahnen haben über Jahre hinweg in der Position als Oberarzt und Oberärztin sowie Chefarzt und Chefärztin fundierte klinische Erfahrung erworben.

Wir haben in über 10.000 Gutachten und sozialmedizinischen Einschätzungen beachtliche Expertise aufgebaut. Diese Erfahrung und dieses Wissen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Frau Schuh und ihr Team gewährleisten eine optimale Kommunikation mit unseren Auftraggebern und organisieren bundesweit den reibungslosen Ablauf unserer Begutachtungen.

Wir sind in erster Linie tätig für deutsche Gerichte, aber auch für Ämter, Versicherungen, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Wir bilden uns laufend fort und bieten einen hohen Qualitätsstandard. In der Regel vergehen von der Beauftragung bis zur Fertigstellung unserer Gutachten 3-4 Monate.

Aktuell erstellen wir ausschließlich psychiatrische Gutachten – falls erforderlich mit umfangreichen neuropsychologischen Zusatzgutachten. In nächster Zukunft ist eine Erweiterung unseres Ärzteteams geplant und wir wollen bald auch interdisziplinäre Begutachtungen anbieten.

Unsere Standorte.

Wir sind bundesweit für Sie tätig.

„Was ich bei vielen anderen Gutachtern total vermisst habe, sind Freundlichkeit, Empathie und Einfühlungsvermögen. Das hier war der beste Gutachtertermin, den ich bisher hatte, …“
Klägerin vor dem Sozialgericht

DR. MED. MAXIMILIAN KRINNINGER

Ich bin Facharzt für psychosomatische Medizin und Gründer von Der Gutachter. Mit tausenden von Begutachtungen in den verschiedensten Rechtsgebieten stelle ich Ihnen meine ganze Erfahrung zur Verfügung.

DR. MED. DANIELA ZAHNEN

Als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und ehemalige Chefärztin stelle ich an meine Gutachten höchste Qualitätsansprüche.

SABINA SCHUH

Als Büroleitung bin ich die Schnittstelle zwischen unserem Ärzteteam, den Auftraggebern und den Patienten.

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen helfe ich Ihnen bei allen allgemeinen Fragen zur Begutachtung. Gerne nehme ich Ihre Anrufe entgegen.

JOHANNA BONN

Als Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen bin ich für die Betreuung von Patienten und Auftraggebern zuständig, koordiniere Termine und unterstütze unser Team in der Auftragsverwaltung.

ANITA LELA-RICHTER

Ebenso wie meine Kolleginnen helfe ich Ihnen bei allgemeinen Fragen zur Begutachtung gerne weiter, vereinbare Termine und unterstütze in der Verwaltung. Kommen Sie einfach auf mich zu.

„Sie sind ja auch einer von der schnellen Truppe. Deshalb beauftrage ich Sie immer wieder gerne.“
Richter am Sozialgericht

GUT ZU WISSEN.

Eine Begutachtung ist nichts Alltägliches, deshalb wollen wir kurz darauf eingehen, was Sie erwartet und worauf Sie achten sollten, bevor wir Ihnen den Ablauf erklären.

WANN IST EIN MEDIZINISCHES GUTACHTEN GEFORDERT?
Ein medizinischer Gutachter kann beispielsweise vom Gericht, von einer Versicherung oder auch von einer Privatperson beauftragt werden. Meist geht es darum, zu klären, ob ein Anspruch auf gewisse Leistungen, z.B. Versicherungsleistungen besteht. Ein medizinisches Gutachten gibt gegebenenfalls auch vor Gericht darüber Aufschluss, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Anspruch gegeben sind. Untersucht werden jedwede körperliche oder geistige Einschränkungen, aufgrund derer ein Mensch zum Beispiel in der Ausübung seines Berufs oder sonstiger Alltagstätigkeiten beeinträchtigt wird.

WIE WIR ARBEITEN.
Der Gutachter. diagnostiziert wertfrei, unabhängig und objektiv nur den vom Auftraggeber nachgefragten Gesundheitszustand der betreffenden Person. Wir handeln hier weder in Ihrem Sinne noch in dem des Auftraggebers. Auch entscheiden wir nichts. Das medizinische Gutachten dient einzig dazu, dass der Auftraggeber eine fundierte Entscheidung treffen kann.

WICHTIGE DOKUMENTE GLEICH MITBRINGEN.
Falls die benötigten Dokumente nicht schon von Seiten des Auftraggebers an uns gegangen sind, fordern Sie bitte bestehende Befunde, wie Röntgenbilder, MRT oder CT bei Ihrem Hausarzt an. Ihr behandelnder Arzt ist rechtlich verpflichtet,

Ihnen auf Verlangen alle wichtigen, ihm vorliegenden Unterlagen auszuhändigen.

ORT DER BEGUTACHTUNG.
Wir kümmern uns um eine wohnortnahe Möglichkeit der Begutachtung und kommen gegebenenfalls auch zu Ihnen nach Hause.

BLEIBEN
SIE BEI DER WAHRHEIT.
Besonders wichtig ist es, dass Sie bei der Untersuchung immer wahrheitsgetreu berichten. Denn, wenn später Unterlagen von der Gegenseite vorgelegt werden, die beispielsweise bereits frühere Beschwerden der betreffenden Körperregion belegen, die Sie nicht angegeben haben, leidet Ihre Glaubwürdigkeit. Die Chancen auf Ihren Anspruch werden dadurch erheblich gemindert.

Es ist kein Zufall, dass ich Sie mit diesem schwierigen Fall beauftragt habe. Bei Ihnen weiß ich, dass genau hingeschaut wird.
RICHTERIN AM AMTSGERICHT

GUTACHTENABLAUF.

GUTACHTEN-
ABLAUF.

„Besonders hilfreich war für mich, dass ich auch als Laie die Argumentation im Gutachten verstehen konnte.“
VERSICHERTER BEI DER RENTENVERSICHERUNG

ARBEITS­WEISE FÜR 100% VERTRAUEN.

Neben unserem Wissen und unserer Erfahrung sind Vertrauen und Neutralität die Grundpfeiler unserer Arbeit. Wir pflegen mit jedem Auftrag, der uns übertragen wird einen verantwortungsvollen Umgang. Als Vermittler zwischen Proband und Auftraggeber ist es unsere vornehmliche Aufgabe zum Rechtsfrieden beizutragen. Dabei ist es uns wichtig, den Gesundheitszustand jedes einzelnen „herauszuarbeiten“, zu prüfen und zu vertreten. Für ein größtmögliches Maß an Objektivität und Neutralität halten wir unsere Gutachten transparent und für den medizinisch-juristischen Laien verständlich.
So können alle Beteiligten die Ergebnisse leicht nachvollziehen.

KOMPETENT

In über 10.000 Fällen haben wir bereits viel Erfahrung gesammelt. Die Zusammenarbeit unserer Fachärzte für psychosomatische Medizin, Psychotherapie, Neuropsychologie, sowie unserer Kooperationspartner für Radiologie und Orthopädie garantiert Ihnen fundierte Untersuchungsergebnisse für ein gerichtsfestes Gutachten, das keine Fragen offen lässt.

UNABHÄNGIG

Der Gutachter. verpflichtet sich jeden Fall objektiv und neutral zu behandeln. Wir sind an keine Rahmenverträge, Interessengemeinschaften oder sonstige Organisationen gebunden und somit wirtschaftlich unabhängig.

SCHNELL

Wir sorgen für eine zügige Bearbeitung. Für den Fall, dass zu einem Termin mehrere Gutachter notwendig sind, werden wir diese in der Regel auf einen Tag terminieren. Die Untersuchungsergebnisse erhält der Auftraggeber nach 4-6 Wochen. Von der Auftragsbearbeitung bis zu Abgabe des Gutachtens beträgt die Bearbeitungszeit 3-4 Monate bei komplexeren Fragestellungen (z.B. bei sozialmedizinischen Fragestellungen).

WISSEN­SCHAFTLICH

Erfahrung ist zu einem gewissen Anteil auch subjektiv geprägt. Daher arbeiten wir nach anerkannten, aktuellen wissenschaftlichen Standards, sowie mit neuropsychologischen Testungen, um fundierte und präzise Ergebnisse zu erzielen. Wir orientieren uns an der Sk2-Leitlinie zur Begutachtung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen AWMF – Registernummer 051/029.

KOMPETENT

In über 5.000 Fällen haben wir bereits viel Erfahrung gesammelt. Die Zusammenarbeit unserer Fachärzte für psychosomatische Medizin, Psychotherapie, Neuropsychologie, sowie unserer Kooperationspartner für Radiologie und Orthopädie garantiert Ihnen fundierte Untersuchungsergebnisse für ein gerichtsfestes Gutachten, das keine Fragen offen lässt.

UNABHÄNGIG

Der Gutachter. verpflichtet sich jeden Fall objektiv und neutral zu behandeln. Wir sind an keine Rahmenverträge, Interessengemeinschaften oder sonstige Organisationen gebunden und somit wirtschaftlich unabhängig.

SCHNELL

Wir sorgen für eine zügige Bearbeitung. Wenn zu einem Termin mehrere Gutachter notwendig sind, werden wir diese i. d. R. auf einen Tag terminieren. Die Ergebnisse erhält der Auftraggeber nach 4-6 Wochen. Von der Auftragsbearbeitung bis zu Abgabe des Gutachtens beträgt die Bearbeitungszeit bei komplexeren Fragestellungen 3-4 Monate, bei eiligen betreuungsrechtlichen Angelegenheiten zum Beispiel geht es auch schneller.

WISSENSCHAFTLICH

Erfahrung ist zu einem gewissen Anteil auch subjektiv geprägt. Daher arbeiten wir nach anerkannten, aktuellen wissenschaftlichen Standards, sowie mit neuropsychologischen Testungen, um fundierte und präzise Ergebnisse zu erzielen. Wir orientieren uns an der Sk2-Leitlinie zur Begutachtung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen AWMF – Registernummer 051/029.

VERSICHERUNGEN

GERICHTE

PRIVATPERSONEN

„Ich beauftrage Sie vor allem dann, wenn ich weiß, dass genauer hingeschaut werden muss.“
Richterin am Landgericht

RECHTS­GEBIETE.

Wir bearbeiten alle Fragestellungen zu folgende Rechtsgebieten:

  • Erwerbsunfähigkeit
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • Grad der Behinderung
  • Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Arbeitsunfähigkeit (im Sinne der privaten Krankenversicherung)
  • Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung
  • gesetzliche Betreuung, inkl. der Frage der Notwendigkeit eines Einwilligungsvorbehaltes
  • Notwendigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringung
  • Notwendigkeit von unterbringungsähnlichen Maßnahmen, z.B. Zwangsmedikation
  • Schuldfähigkeit
  • Notwendigkeit einer Maßregel
„Wenn ich einen neuen Auftrag zu vergeben habe, denke ich als erstes an Der Gutachter.“
Sachbearbeiter Versicherung

DIAGNOSTIK.

Die gutachterliche Untersuchung erfolgt unter anderem anhand eines ausführlichen Gesprächs. Dieses gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil werden diverse wichtige Informationen über die aktuelle Lebenssituation und die Lebensgeschichte abgefragt. Dann werden im zweiten Teil alle Symptome und Beschwerden abgefragt und deren Relevanz für den Lebens- und ggf. Arbeitsalltag besprochen im Hinblick auf die jeweilige Fragestellung des Auftraggebers. Vor oder nach dem Gespräch werden, falls erforderlich, verschiedene Untersuchungen durchgeführt, wie z.B. eine neuropsychologische Testung. Im Vorfeld und im Nachgang wird eine detaillierte Beschreibung und Analyse aller Akteninhalte erstellt. Es wird zudem ein psychopathologischer Befund erstellt, aus dem unter anderem die Verhaltensbeobachtung der verbalen und nonverbalen Kommunikation hervorgeht. All diese Informationen helfen, einer sachlich-neutralen Einschätzung näher zu kommen.

INNERHALB UNSERER DIAGNOSTIK BIETEN WIR FOLGENDE LEISTUNGEN AN:

Neben den umfassenden Erfahrungen des Gutachters hat sich gezeigt, dass eine Beschwerdevalidierung durch eine neuropsychologische Untersuchung die Fragestellungen für alle Parteien zusätzlich neutraler, klarer und objektiver präzisiert.

Daher empfehlen wir je nach Beschwerdelage ein neuropsychologisches Zusatzgutachten, ggf. labormedizinische Untersuchungen und bildgebende Verfahren.

TESTUNGEN

FOLGENDE TESTUNGEN NEHMEN WIR VOR:

  • Computergestützte Testungen zur Beschwerdevalidierung
  • Anerkannte psychometrische Testung zur Beschwerdevalidierung

LABORMEDIZIN

LABORMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNGEN:

  • z.B. Medikamentenspiegelbestimmung

RADIOLOGIE

Bildgebende Verfahren in Kooperation mit unserem Radiologen:

  • Radiologische Untersuchung
  • Magnetresonanztomographie (MRT)
  • Computertomographie (CT)

INNERHALB UNSERER DIAGNOSTIK BIETEN WIR FOLGENDE LEISTUNGEN AN:

Neben den umfassenden Erfahrungen des Gutachters hat sich gezeigt, dass eine Beschwerdevalidierung durch eine neuropsychologische Untersuchung die Fragestellungen für alle Parteien zusätzlich neutraler, klarer und objektiver präzisiert.

Daher empfehlen wir je nach Beschwerdelage ein neuropsychologisches Zusatzgutachten.

TESTUNGEN

FOLGENDE TESTUNGEN NEHMEN WIR VOR:

  • Computergestützte Testungen zur Beschwerdevalidierung
  • Anerkannte psychometrische Testung zur Beschwerdevalidierung

LABORMEDIZIN

LABORMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNGEN:

  • z.B. Drogenscreening

RADIOLOGIE

Bildgebende Verfahren in Kooperation mit unserem Radiologen:

  • Radiologische Untersuchung
  • Magnetresonanztomographie (MRT)
  • Computertomographie (CT)
„So ein gutes Gutachten habe ich selten gelesen und es deckt sich völlig mit meinem persönlichen Eindruck von der Betroffenen. Auch die Formulierung bzgl. der freiwilligen Betreuung ist sehr gut gelungen. Das ganze Gutachten ist vor allem auch für die Parteien sehr gut verständlich.“
Richterin am Amtsgericht